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  • Ballungsräume mit mehr als 100000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen sowie Landesstraßen) mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30000 Zügen/Jahr und Großflughäfen gemäß Artikel 7 Absatz (1) EU Umgebungslärmrichtlinie. Die tabellarische Darstellung steht sowohl im Central Data Repository der Europäischen Umweltagentur (http://cdr.eionet.europa.eu/at/eu/noise/df5/envvzjdww/) wie auch im Downloadservice zur Verfügung. In den GIS-Daten sind über den Großflughafen Wien Schwechat hinaus alle Flughafenstandorte erfasst, da der nationalen Umsetzung nach alle Flughäfen zu kartieren sind. Die Daten stehen für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung.